Testament / Trauerspende

Testament

Viele hinterlassen kein Testament. Ohne Testament wird nach dem Ableben gemäß des Gesetzbuches vererbt. Oft entspricht es jedoch nicht unbedingt dem, was Sie sich wünschen.
Ein Testament kann neben den Pflichtteilen für Ihre Verwandten auch Personen ausserhalb der Familie oder Organisationen berücksichtigen, die für Sie wichtig sind.
Sie können den Gehörlosenverband München und Umland e.V. in Ihrem Testament berücksichtigen. So tragen Sie über das Leben hinaus dazu bei, dass der GMU sich weiter einsetzen kann für eine Teilhabe der tauben Menschen.

Trauerspende

Ihre Spende in Gedenken an einen verstorbenen Menschen ist eine besondere Geste der Trauer.
Sollten Sie erwägen den Gehörlosenverband München und Umland e.V. mit einer Trauerspende zu unterstützen, können Sie beispielsweise in der Traueranzeige Ihren Wunsch formulieren.
Der Text könnte in etwa so lauten:
„Anstelle von Blumen bitten wir um eine Spende an den Gehörlosenverband München und Umland e.V. ,
IBAN DE38 7019 0000 0000 138371 // BIC GENODEF1M01 // Münchner Bank e.G.
mit dem Verwendungszweck Trauerfall Vorname Nachname“

Damit wir Sie regelmässig über den Eingang der Spenden informieren können, sind wir Ihnen um die Mitteilung der Traueradresse dankbar. Nach etwa einem Monat erhalten Sie von uns eine Auflistung der eingegangenen Spenden.

Haben Sie Fragen?

Gerne bin ich für Sie da – schreiben Sie mir am liebsten einfach eine E-Mail.

Cornelia von Pappenheim

Cornelia von Pappenheim,

Geschäftsführerin