Unsere Leistungen

Was ist TEKOS?

Der Telekommunikationsservice für Gehörlose (TEKOS) ermöglicht eine barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Service TEKOS all ist für die private Nutzung im Alltag gedacht. Ein weiteres Angebot, TEKOS ar, unterstützt im Arbeitsleben.

TEKOS all – für die Nutzung im Alltagsleben

Unsere TEKOS all Leistungen für Gehörlose:

  • Telefonieren im Auftrag der Kund*innen
    (die Kund*innen können dabei sein oder TEKOS ruft selbstständig an)
  • Korrektur von Texten, die die Kund*innen selbst geschrieben haben
    (unsere Änderungen markieren wir dabei farbig)
  • Erklären von schwierigen Texten
    (z.B. Briefe von Ämtern)

So können Sie TEKOS all beauftragen:
Schreiben Sie uns Ihren Auftrag per

  • E-Mail
  • Fax
  • WhatsApp/ Telegram
  • Skype

TEKOS unterliegt der Schweigepflicht!

Wer kann TEKOS all nutzen?

  • Wenn Sie TEKOS all nutzen wollen, können Sie ein Abo abschließen und dürfen dann 5, 10, 20 oder 40 Aufträge pro Monat nutzen. Unsere Preise finden Sie auf dem Blatt „TEKOS Preise“. Wir beraten Sie gerne dazu!
  • Wenn Sie ein GMU-Fördermitglied werden, bekommen Sie automatisch 6 TEKOS Aufträge/Monat kostenlos dazu!

Fragen?
Melden Sie sich gerne bei uns!

Hier geht es zu Kontakt und Öffnungzeiten

TEKOS ar – für die Nutzung im Arbeitsleben

Unsere TEKOS ar Leistungen für Gehörlose:

  • Korrektur von Texten, die die Kund*innen selbst geschrieben haben
    (unsere Änderungen markieren wir dabei farbig)
  • Erklären von schwierigen Texten
    (z.B. Briefe oder E-Mails von Kund*innen oder Kolleg*innen)
  • Telefonieren im Auftrag der Kund*innen
    (die Kund*innen können dabei sein oder TEKOS ruft selbstständig an)

So können Sie TEKOS ar beauftragen:
Schreiben Sie uns Ihren Auftrag per

  • E-Mail
  • Fax
  • WhatsApp/ Telegram
  • Skype

TEKOS unterliegt der Schweigepflicht!

Wer kann TEKOS ar nutzen?

Wenn Sie TEKOS ar im Arbeitsleben nutzen wollen, kann Ihr Arbeitgeber beim Inklusionsamt eine Kostenübernahme beantragen. Mit TEKOS schließen Sie zudem eine Leistungsvereinbarung ab. Sie müssen die Leistungen von TEKOS ar also nicht selbst bezahlen, sondern das Inklusionsamt übernimmt die Kosten. Die Kosten werden je nach tatsächlicher Nutzungsdauer quartalsweise ermittelt und dem Inklusionsamt in Rechnung gestellt. Gerne können Sie uns auch anschreiben, wenn Sie einen individuellen Bedarf haben, z.B. die Unterstützung von TEKOS für ein Projekt brauchen.

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