Unsere Leistungen

Was macht die Dolmetschervermittlung?

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Wir sind für die Region 14 zuständig:

14 Regionen, für die der GMU zuständig ist.
  • Landkreis München
  • Dachau
  • Freising
  • Erding
  • Ebersberg
  • Starnberg
  • Landsberg a. Lech
  • Fürstenfeldbruck

Ablauf und Kostenübernahme:

Sobald Ihr Auftrag bei uns eingegangen ist, wird dieser umgehend von uns bearbeitet.

Für eine anschließende Dolmetschervermittlung wird zunächst der Kostenträger ermittelt. z.B. Arbeitsamt, Sozialamt, Jugendamt, Krankenkassen, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen, Integrationsämter (Hauptfürsorgestellen), Arbeitgeber, Polizei, Gerichte, Veranstalter, usw.

Im Arbeitsleben wird das Recht auf Gebärdensprache durch das Sozialgesetzbuch IX festgelegt.

Die Kommunikationshilfeverordnung nach § 9 Behindertengleichstellungsgesetz regelt die Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem BGG, so dass beispielsweise die Dolmetscherkosten für gehörlose Eltern bei Elternabenden übernommen werden.

Sollten Sie Fragen zu den öffentlichen Kostenträgern z.B. Stiftungsmittel haben, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Auf der Website GIB-Auskunft finden Sie weitere Informationen.