Pressemitteilung 2022-04: Ungleichbehandlung für taube Bürger*innen in Bayern!
München, 03.12.2022
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen 2022
PM 2022-04
Ungleichbehandlung für taube Bürger*innen in Bayern!
Der bayerischen Staatsregierung fehlt der politische Wille, ein Gehörlosengeld einzuführen. Als Begründung werden immer wieder Krisen und damit verbundene große finanzielle Kraftanstrengungen vorgeschoben. Taube Bürger*innen sind aber genauso wie hörende Bürger*innen von den Krisen betroffen, jedoch durch ihre Behinderung doppelt belastet.
Seit 2018 wurden Anträge auf ein Gehörlosengeld im bay. Landtag gestellt, die immer wieder abgelehnt wurden.
Drs. 18/22859, 21224, 20555, 13986, 13279, 9938, 6083, 3753, 1475, 783 und Drs. 17/20560, 21510).
Am Anfang wurden die Anträge aufgrund mangelnder Fakten abgelehnt. Daraufhin wurden Fakten und Auswertungen gesammelt und der Regierungspartei vorgelegt. Dann wurden als Grund für die Ablehnung Krisen vorgeschoben – wie die Finanzkrise, die Corona Pandemie, finanzielle Kraftanstrengung durch Maßnahmen für Impfungen und Beschränkungen, der Ukraine Krieg, die Energiekrise und aktuell die Inflationskrise.
Aber taube Menschen sind genauso wie hörende Menschen von all diesen Krisen betroffen, jedoch durch ihre Behinderung doppelt belastet. Es darf nicht vergessen werden, dass die tauben Menschen auch zu Bayern gehören.
Es ist zu betonen, dass im bay. Blindengeldgesetz, das 1995 eingeführt wurde, das Blindengeld als Ausgleich der durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen für blinde Menschen gedacht ist. Der Freistaat Bayern sorgt für einen Ausgleich der Mehraufwendungen für blinde Menschen, aber für taube Menschen nicht. Wir tauben Menschen haben viele Mehraufwendungen durch unsere Taubheit.
Wir verweisen auf die in unserer Homepage veröffentlichten Beispiele von Mehraufwendungen aus dem wirklichen Leben der tauben Menschen von jung bis alt: https://www.gmu.de/2024/01/25/aktion-gehoerlosengeld-jetzt-nachteile-fuer-taube-menschen/.
Wir sehen, dass taube Menschen keine Lobby haben, da ihre Kommunikationsbeschränkungen und der Wunsch auf selbstbestimmtes Leben nicht ernst aufgenommen wurden. Ohne einen Nachteilsausgleich, sprich Gehörlosengeld, besteht keine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben im privaten Bereich. Mit einem Nachteilsausgleich können taube Menschen auch besser eine starke Lobby bekommen.
Aus diesen Gründen wurde am 29.11.2022 vor der Staatskanzlei demonstriert. Zu der Demo ist die bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales ohne Ankündigung gekommen. Wir haben uns gefreut, dass unsere Forderungen ernst genommen wurden. Jedoch kündigte Staatsministerin Scharf an, dass im Haushaltsbeschluss für 2023 aufgrund der starken finanziellen Belastung durch die hohe Inflationsrate das Gehörlosengeld nicht mitberücksichtigt wird.
Es stellt sich die Frage, warum taube Menschen wieder nicht berücksichtigt wurden, obwohl sie wegen ihrer Kommunikationsbeschränkungen bzw. -sperren im privaten Bereich kaum ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Die Ablehnung des Gehörlosengelds aufgrund der Inflationskrise trifft die tauben Menschen umso härter, da sie eine behinderungsbedingte doppelte Belastung haben und dadurch mehr von Armut bedroht sind. Aufgrund der Kommunikationsbarrieren ist es für taube Menschen schwerer, Karriere zu machen, bzw. sich beruflich zu entwickeln. Sie haben im Durchschnitt weniger Einkommen als hörende Menschen.
Ergänzend kommt dazu, dass taube Menschen aufgrund der Kommunikationsbarrieren keine Beratung bzgl. Energiesparen und Tarifwechsel zu günstigeren Bedingungen bekommen können, so dass sie weiterhin mehr zahlen müssen.
Bei der Demonstration am 29.11.2022 haben deswegen taube Menschen von Kindern bis zu Senior*innen demonstriert, wie die Bayerische Staatsregierung und Staatsministerin Scharf persönlich gesehen haben. Leider sieht die Bay. Staatsregierung nach wie vor keinen Bedarf für die Finanzierung eines Gehörlosengelds zum Ausgleich der Mehraufwendungen der tauben Menschen. Und das schon seit über 10 Jahren.
Wir fordern eine sofortige Umsetzung der gesetzlichen Einführung eines Gehörlosengeldes in Bayern noch im Haushaltsjahr 2023. Für einen Nachteilsausgleich für taube Bürger*innen kämpfen wir alle schon seit über 10 Jahren. Der bayerischen Regierung liegen schon sehr viele Fakten zum Mehraufwand vor, die bis jetzt ignoriert wurden.
Wir bitten um ein Statement vom Ministerpräsident Dr. Söder, warum taube Menschen trotz ihrer Mehraufwendungen immer noch keinen Nachteilsausgleich bekommen. Für blinde Menschen wird Verständnis für deren Mehraufwendungen gezeigt, aber für die Mehraufwendungen der tauben Menschen nicht. Im Statement soll genau erklärt werden, warum die Bayerische Regierung keinen Bedarf für die tauben Menschen sieht.
Wir verweisen auch auf die Verfassung des Freistaates Bayern. Insbesondere der Artikel 118a betont, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen, und dass der Staat sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzt.
Solange das Ziel eines Nachteilausgleiches für die Mehraufwendungen nicht erreicht ist, werden wir weiter für ein Leben mit Selbstbestimmung und Menschenwürde kämpfen.
In Bayern werden Gleichberechtigung und selbstbestimmtes Leben für taube Bürger*innen zu wenig unterstützt!