Politische Teilhabe

Petition im Bay. Landtag

17. März 2022

Durch unsere Stellungnahme vom 22.09.2021 (siehe unten) erfolgte eine Petition mit dem Titel „Teilhabe gehörloser Menschen durch die Deutsche Gebärdensprache“, die dann am 17.03.2022 im Bay. Landtag bei der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie behandelt wurde.

Wir werden das Ergebnis dieser Petition, die bei dieser Sitzung vom Bay. Landtag aufgenommen wurde, weiter verfolgen und prüfen.

Stellungnahme 2021-02: Enteignung des Wunsch- und Wahlrechts auf Deutsche Gebärdensprache

22. September 2021

Stellungnahme und Link zum Beitrag mit Gebärdensprachvideo:

Inwieweit eine selbstbestimmte Teilhabe für gehörlose Menschen im Sinne einer gleichwertigen Sprachentwicklung, freien berufliche Entwicklung und der persönlichen Entfaltung möglich ist, wird immer mehr von Ämtern, Behörden, medizinischen Gutachten und von der Politik bestimmt, ohne die gehörlosen Menschen mit einzubeziehen.
Die Deutsche Gebärdensprache ist in Deutschland seit 2001 im Gesetz verankert, bzw. seit 2002 gesetzlich als eigenständige Sprache im Bundesgleichstellungsgesetz anerkannt worden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass die Gebärdensprache ein Kulturgut ist, und dementsprechend die Teilhabe sowie die Förderung durch die Gebärdensprache gleichwertig zu behandeln sind.
Nach 20 Jahren der gesetzlichen Anerkennung und nach über 10 Jahren der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention fällt dem GMU e.V. jedoch aktuell eine gefährliche Entwicklung bezüglich der Teilhabe der gehörlosen Menschen auf, ja sogar ein Rückschritt der Teilhabe für gehörlose Menschen ist zu beobachten.
Die Selbstbestimmung hinsichtlich des Wunsch- und Wahlrechtes wird „übernommen“ von Menschen ohne Behinderung.
Allein im Juli und August 2021 wurden drei Fälle an uns herangetragen, die sinnbildlich für diese negative Entwicklung stehen. All diese Fälle haben gemeinsam, dass die Deutsche Gebärdensprache nicht gleichwertig zu der deutschen Lautsprache gesehen wird und keine Selbstbestimmung für gehörlose Menschen besteht:


1. Bundesagentur für Arbeit – sozialmedizinisches Gutachten
…..
Unsere Forderung:
Es muss die sofortige Umsetzung einer gleichwertigen Teilhabe im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention
gemeinsam mit den Betroffenen-Verbänden erzielt werden.

2. Spendenaufruf für eine Cochlea-Implantat-Operation / Befürwortung von ärztlicher Seite
…..
Unsere Forderung:
Alle Mediziner:innen müssten mehr Informationen von Gehörlosenverbänden einholen sowie
mehr mit diesen zusammenarbeiten und sich für eine Vielfalt in der Gesellschaft und
gleichwertige Entwicklungschancen einsetzen.
3. Gebärdensprache versus Cochlea Implantat – Partizipation versus politische Unkenntnis?
…..

Unser Fazit:
Wir fordern eine partizipative Zusammenarbeit in Entscheidungsprozessen, die gehörlose Kinder und Erwachsene betreffen. Nur so kann sichergestellt werden, dass soziale Lebensrealitäten gehörloser Menschen berücksichtigt werden, ein Verständnis für soziale Wirklichkeiten gehörloser Menschen entsteht und die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird.
Hierfür ist eine optimale Vernetzung unterschiedlicher Stellen unter Einbeziehung eines Gebärdensprachkompetenzzentrums unabdingbar. Politiker:innen, Entscheidungsträger:innen und Betroffene aus den verschiedensten Bereichen wie Politik, Bildung, Medizin, Arbeitsleben sowie behinderte und nichtbehinderte Menschen könnten sich so in der jeweiligen Situation umfassend und unter Berücksichtigung aller Aspekte informieren, bevor unter
Umständen irreversible Entscheidungen getroffen werden.

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