Pressemitteilung 2020-07: Klarsichtmasken in Bayern – Jetzt sind sie verboten!
München, 11.12.2020
PM 2020-07
Klarsichtmasken in Bayern
Jetzt sind sie verboten!
Bereits mit der Pressemitteilung 2020-04 vom 6. April 2020 hat der Gehörlosenverband München und Umland e.V. (GMU) auf die Kommunikationsprobleme der gehörlosen Menschen im Hinblick auf die Mundschutzpflicht hingewiesen und das Gesundheitsministerium gebeten, Handlungsempfehlungen an das medizinische Fachpersonal für den Umgang mit gehörlosen Patient*innen weiterzugeben.
In einem offenen Brief zusammen mit dem Berufsfachverband GebärdensprachdolmetscherInnen Bayern e.V. haben wir die Staatsregierung und die Ministerien um klare Aussagen und entsprechende Anweisungen für die Maskenpflicht für gehörlose Menschen und Menschen mit Hörbehinderung gebeten.
Erfreulicherweise hat das Gesundheitsministerium unseren Hinweis ernstgenommen, und am 6. Mai 2020 haben wir die Antwort von Frau Staatsministerin Huml (Gesundheitsministerium) erhalten, dass das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung zulässig ist, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist.
Mit dem Brief des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wurde am 20.07.2020 bestätigt, dass die Klarsicht-Mund-Nasen-Bedeckung nach Prüfung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Kriterien einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne einer Alltagsmaske erfüllt.
Wir gehörlose Menschen waren bezüglich dieser Bestätigung umso froher, denn dadurch war sowohl Schutz als auch eine funktionierende Kommunikation gegeben.
In den letzten Tagen wurde jedoch bekanntgegeben, dass diese besagten Klarsichtmasken jetzt als unzulässig eingestuft werden, da sie keinen Schutz bieten.
Wir stimmen Herrn Kiesel, dem Bayerischen Beauftragten für Menschen mit Behinderung zu, der in seiner Pressemitteilung zu gutem Recht auf die untragbare Situation der Menschen mit Hörbehinderung hinwies:
„…Für Menschen mit einer Hörbehinderung etwa, war die Klarsichtmaske die Rettung, um weiterhin arbeiten, einkaufen oder mit dem ÖPNV fahren zu können, ohne sich und andere – so dachten sie zumindest – zu gefährden. Damit diese Menschen nach dem Verbot der Klarsichtmasken nicht noch mehr als bislang in ihrem Alltag eingeschränkt und diskriminiert werden, fordere ich Forschung, Politik und Hersteller dringend auf, hier schnellstens neue Lösungen zu entwickeln und anzubieten, die den Anforderungen des Infektionsschutzes UND den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung gerecht werden…“
Aufgrund der Fehleinschätzung bezüglich Klarsichtmasken wurden die Menschen mit Hörbehinderung einer höheren Gefährdung ausgesetzt.
Wir bitten die Politik um eine schnelle Lösung und gehen konform mit der Forderung des Bayerischen Beauftragten für Menschen mit Behinderung.