Pressemitteilung 2020-05 Empfehlungen für den Einzelhandel im Umgang mit gehörlosen Kunden

München, 12. Juni 2020

PM 2020-05

Empfehlungen für den Einzelhandel im Umgang mit gehörlosen Kundinnen und Kunden

Der Handelsverband Bayern e.V. vertritt die wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Interessen des Handels. Rund 20.000 Mitgliedsbetriebe aller Branchen, Standorte und Größenklassen haben sich dort zusammengeschlossen. Er schafft ein Bewusstsein für die Bedeutung des Einzelhandels und macht sich für die Interessen des Handels stark.

Can Sipahi hat sich als Mitglied beim Handelsverband Bayern e.V. dorthin gewendet und die Probleme der gehörlosen bzw. hörbehinderten Kund*innen geschildert. Dies wurde mit einem Schreiben von der Geschäftsstelle nochmal betont.

Wir bedanken uns beim Handelsverband Bayern e.V., dass er unsere Sorgen ernst genommen hat.
Ein Newsletter mit Empfehlungen zum Umgang mit gehörlosen Kund*innen wurde heute an den Einzelhandel verschickt. Hier der externe Link.

Auf dessen Seite findet sich auch ein Link zu unserem kleinen Gebärdensprachkurs für Verkäufer*innen mit entsprechenden Empfehlungen.

Wir bitten aber auch die gehörlosen Kund*innen um Verständnis und um Rücksicht im Geschäft.
Mehr dazu im Gebärdensprachvideo für unsere gehörlosen Mitglieder:

Wenn Sie klicken um das YouTube-Video abzuspielen, werden möglicherweise Daten zu Drittfirmen bzw. zu Firmen in Drittländern außerhalb der EU übertragen.


Zur Datenschutzerklärung

Inhalt des Videos:

Ihr Lieben,
einige Mitglieder haben sich an uns gewendet und ihre Probleme wegen der Mund-Nasen-Schutz-
Pflicht in Geschäften geschildert.
Dies haben wir ernst genommen. Auch bedanken wir uns bei diesen Mitgliedern für diese
Information!
So hat sich Can Sipahi, der Mitglied beim Handelsverband Bayern e.V. ist, dorthin gewendet und die
Probleme der gehörlosen bzw. hörbehinderten Kund*innen geschildert. Dazu haben wir auch ein Schreiben geschickt. Der Handelsverband Bayern e.V. ist wichtig. Er vertritt die wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Interessen des Handels. Rund 20.000 Mitgliedsbetriebe aller Branchen, Standorte und Größenklassen haben sich dort zusammengeschlossen. Der Handelsverband Bayern e.V. schafft ein Bewusstsein für die Bedeutung des Einzelhandels und macht sich für die Interessen des Handels stark. Wir bedanken uns beim Handelsverband Bayern e.V., dass er unsere Sorgen ernst genommen hat. Er hat heute nämlich einen Newsletter mit Empfehlungen zum Umgang mit gehörlosen Kund*innen an den Einzelhandel verschickt. Hier der Link.
Dazu haben wir einen ganz kleinen Gebärdensprachkurs für Verkäufer*innen mit entsprechenden Empfehlungen gemacht – hier der Link. Aber wir bitten euch Gehörlose um sensiblen Umgang und Verständnis und um Rücksicht im Geschäft. Für die Verkäufer*innen ist es eine schwierige Situation. Das Gesetz sagt klar, dass im Geschäft alle
Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Wenn sie das nicht machen, müssen sie eine hohe Strafe
zahlen.
Auch müssen sie den ganzen Tag immer den Mund-Nasen-Schutz tragen, und haben immer viel
Kontakt mit den Kunden. Das bedeutet auch ein Gesundheitsrisiko für sie.
Wir bitten euch, immer den Mundschutz zu tragen und nur dann abzunehmen, wenn
Kommunikationsbedarf vorhanden ist. Hier bitten wir auch euch um Verständnis und sensiblen
Umgang mit den Verkäufer*innen.
Hier haben wir eine kleine Notiz für euch zusammengestellt. Diese könnt ihr im Geschäft vorzeigen.
Ihr könnt es entweder als Zettel ausdrucken, oder auf dem Handy als Bild anzeigen.
Bleibt weiter gesund.
Wir bitten euch auch weiterhin um einen vernünftigen Umgang in der Corona-Situation.

Zusätzlich haben wir eine kurze Zusammenfassung zum Ausdrucken und für das Handy erstellt, die gehörlose Kund*innen den Verkäufer*innen zeigen können:

Zettel zum Ausdrucken für Einzelhandel

Text:

Ich bin taub.

Ich kann Sie nicht verstehen, weil Sie eine Schutzmaske tragen.

Denn dadurch ist ein Absehen von den Lippen und das Erkennen der Mimik unmöglich.

Laut dem Gesundheitsministerium ist jedoch das Abnehmen der Maske zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist.

Das heißt: Für ein Gespräch mit gehörlosen Kunden darf die Maske zur Sicherstellung der Kommunikation kurzzeitig abgenommen werden.

Es gibt auch kreative Lösungen:

  • Kommunikation mit Stift und Papier ist meistens möglich.
  • Auch denkbar ist die Kommunikation über das Textfeld eines Mobiltelefons.
  • Mehr Gesten wie Zeigen auf Artikel, Zahlen mittels Fingern zeigen, Winken, einfache Gesten wie groß, klein o.ä. können auch sehr hilfreich sein.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Zurück zur Übersicht